Schwarzgrün verstößt gegen Haushaltsrecht

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses fand eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über das Sondervermögen „Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Wohnraum- und Wohnumfeldförderung“ statt, in der es um die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums Frankfurt ging.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag sagte dazu nach der Anhörung am Mittwoch in Wiesbaden: „Die SPD teilt die Stellungnahme des Hessischen Landesrechnungshofs, dass die Bildung eines Sondervermögens aus dem Verkauf des alten Polizeipräsidiums in Frankfurt eine Umgehung des Haushaltsrechts darstellt und somit rechtswidrig ist. Es liegt eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 139 der Hessischen Verfassung vor.“

Die SPD-Fraktion fordere die Landesregierung deshalb auf, einen Nachtrag zu erlassen, der die Einnahmen aus dem Verkaufserlös beinhaltet und die vorgesehenen Ausgaben berücksichtigt. Aus Sicht der SPD sollte der Verkaufserlös vollständig für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.