Die SPD-Fraktion beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob durch den Einsatz von UV-Luftreinigern beziehungsweise -Anlagen die aktuellen Nutzungseinschränkungen in den städtischen Liegenschaften teilweise entfallen können.
Im Haushalt 2021 sind bei Bedarf Mittel für die Anschaffung solcher Geräte beziehungsweise -Anlagen im gesamten Stadtgebiet einzuplanen.
Begründung:
Viele Vereine sind auf die Nutzung städtischer Liegenschaften (Dorfgemeinschaftshaus/Stadthalle/Feuerwehrhaus und so weiter) angewiesen. Wegen der Corona-Pandemie gibt es aktuell viele Einschränkungen. Wie der Presse zu entnehmen war, setzen andere Städte (beispielsweise Hanau) im Kampf gegen das Corona-Virus auf UV-Technik zur Entkeimung. Ziel sei es, einen weniger eingeschränkten Umgang mit der Pandemie zu finden.