Diskussion um Antrag zur Nachtbefeuerung der Windräder

In der vergangenen Sitzung der Schlüchterner Stadtverordneten gab es einige richtungsweisende Anträge für die zukünftige Stadtentwicklung, die ohne wirkliche Aussprache beschlossen wurden. Eine längere Diskussion entwickelte sich hingegen um einen Antrag der SPD-Fraktion zum Status der vorgeschriebenen Nachrüstung von Windkraftanlagen mit „Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung“, kurz BNK.

Anbei der Antragstext: „Der Magistrat wird beauftragt, bei allen Betreibern von Windkraftanlagen im Gemarkungsbereich der Stadt Schlüchtern abzufragen, welche Zeitplanung für die Nachrüstung ihrer Anlagen besteht. Eine Antwort sollte bis zum Jahresende vorliegen.“

Der Hintergrund: Alle mit Nachtbefeuerung ausgestatteten Windkraftanlagen in Deutschland sind (bis auf wenige Ausnahmen) mit einer sogenannten „Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) nachzurüsten. Das nächtliche Blinken wird dann nur noch bei Überflug von Fluggeräten zu sehen sein. Aufgrund des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften müssen nach mehrmaliger Fristverlängerung nun bis Ende 2022 alle Windkraftanlagen-Betreiber in Deutschland dieser Pflicht nachkommen.

Im Gemarkungsgebiet der Stadt Schlüchtern werden aktuell mehr als 30 Windräder betrieben. Jede Verringerung der damit einhergehenden Beeinträchtigungen in Wohngebieten und Natur ist aufgrund bestehender Vorschriften möglichst zeitnah und umfassend umzusetzen.

Die Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG § 9 Abs. 8 und 2. Festlegung zur BNK vom 5.11.2020) sehen neben der zeitlichen Vorgabe (31.12.2022) aber auch Ausnahmeregelungen für die Nachrüstungspflicht von BNK zum Beispiel bei „wirtschaftlicher Unzumutbarkeit“ vor.

Wie in der Antragsbegründung erläutert, ist es nicht der Ansatz der Anfrage, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht eingehalten werden könnte. Vielmehr geht es darum, Klarheit über Umfang und Zeitplanung für die betroffene Bürgerschaft über die vorgesehenen Maßnahmen der Windkraftanlagen-Betreiber zu erhalten. Bei der überschaubaren Anzahl der Betreiber und den ohnehin vorliegenden Kontaktdaten fällt hier kein signifikanter Verwaltungsaufwand an. Neben der Klarheit für die Anwohner in den betroffenen Stadtteilen wird damit auch in Richtung der Betreiber ein Signal gesetzt. Wir schätzen den sachlichen, transparenten Umgang mit den meisten Betreibern, sollten als Stadt aber auch zeigen, dass wir den Betrieb im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger aufmerksam verfolgen.

Die ablehnende Haltung der Grünen zur Durchführung der Nachfrage als willenlose Befürworter von Windkraftanlagen – wo auch immer – war zu erwarten. Die ablehnende FDP-Haltung war auch nicht inhaltlich begründet, sondern in gewohnt oberlehrerhafter Darstellung der formalen und auch der SPD bekannten gesetzlichen Regelungen begründet. Genauso wenig im Bürgersinn war die ablehnende Haltung der BBB-Fraktion als selbsternannte Wächter über Bürgerinteressen. Das möglicherweise dahinterstehende neue und eher unvermutete Vertrauen der BBB in das gesetzeskonforme Handeln der Betreiber kann man nur mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen. Nicht der Antrag war überflüssig, sondern die Diskussion darüber. Das lässt sich abschließend feststellen.